Spenden, stiften oder vererben - Sie haben die Wahl
Sie wollen "etwas Gutes" tun und denken darüber nach,
eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen? Dann fördern Sie
z.B. unsere Stiftung.
Das aktuelle Stiftungsrecht schafft eine breite Basis für das finanzielle
Engagement im Interesse des Gemeinwohls. So sind z.B. Spenden an
eine gemeinnützige Stiftung generell steuerlich abzugsfähig
- neben den schon geltenden Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben.
Ererbtes Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, ist von
der Erbschaftssteuer befreit!
Die Voraussetzungen sind also gut. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten,
die Arbeit der Hanna und Paul Gräb-Stiftung zu unterstützen: